Der Marktführer gegen einen deutschen Anbieter.
ByeBot gegen Google reCAPTCHA.
Der größte Anbieter gegen einen deutschen. Drei Unterschiede lassen sich belegen, einer davon spricht für reCAPTCHA.
Stand: August 2026
Jede Aussage über reCAPTCHA auf dieser Seite stammt aus Googles eigener Dokumentation oder aus einem Erkenntnis mit Gericht, Datum und Aktenzeichen, abgerufen am 01.08.2026. Wo Googles Seiten nichts sagen, steht hier, dass sie nichts sagen. Und der Absatz zum Preis fängt mit dem Punkt an, an dem wir das schlechtere Angebot haben.
Was ist der wichtigste Unterschied?
Der Client-Code wird laufend neu generiert und obfuskiert.
Ein Client, der sich nicht ändert, muss einmal verstanden werden und ist danach beliebig oft umgehbar. Auf Googles reCAPTCHA-Seiten fanden wir am 01.08.2026 keine Angabe zu einer laufenden Neugenerierung des ausgelieferten Codes.
ByeBot
Deutschland, ab 19 €
- Client: laufend neu erzeugt
- Ort: Deutschland, jeder Tarif
- Vertrag: deutsche UG
- CAPTCHA-Cookies: keine
- Einstieg: 19 € / 10.000
- Zertifikate: keine
Google reCAPTCHA
Kostenlos bis 10.000
- Client: dazu keine Angabe
- Ort: in der FAQ nicht genannt
- Vertrag: Cloud-Bedingungen
- CAPTCHA-Cookies: nicht geprüft
- Einstieg: 10.000 ohne Kosten
- Zertifikate: umfangreich
Linke Spalte: eigene Angaben. Rechte Spalte: Angaben von Googles Dokumentationsseiten, abgerufen am 01.08.2026. „Nicht genannt“ heißt, dass auf der geprüften Seite dazu nichts stand.
Warum die Neugenerierung überhaupt zählt, steht ausführlich unter obfuskierter Code. Kurz: Analyse ist Arbeit, die einmal anfällt, und der Ertrag daraus skaliert. Wird der ausgelieferte Code laufend ersetzt, verfällt diese Vorarbeit statt sich abzuschreiben.
Wo läuft die Prüfung jeweils?
Bei ByeBot in Deutschland. Bei Google steht es in der FAQ nicht.
Googles FAQ zur Umstellung vom 02.04.2026 beschreibt ausführlich die neue Vertragsrolle. Zum Ort der Verarbeitung steht dort nichts, und ohne Angabe machen wir daraus auch keine.
- ByeBot, Ort
- Deutschland. In jedem Tarif, ohne Aufpreis.
- ByeBot, Vertrag
- Luvion Labs UG (haftungsbeschränkt), 41352 Korschenbroich. Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.
- ByeBot, Daten
- Keine CAPTCHA-Cookies, kein seitenübergreifendes Tracking, kein Training von KI-Modellen an Besucherdaten, keine Weitergabe an Dritte.
- ByeBot, Dauer
- Erkennungsereignisse 30 Tage. Statistik 365 Tage im Pro-Tarif, unbegrenzt im Enterprise-Tarif.
- Google, Rolle
- Laut eigener FAQ ist der Kunde seit dem 02.04.2026 alleiniger Verantwortlicher, Google verarbeitet unter dem Cloud Data Processing Addendum.
- Google, Ort
- In der geprüften FAQ nicht genannt.
Welcher Anbieter ist günstiger?
Unter 10.000 Prüfungen im Monat ist reCAPTCHA kostenlos, ByeBot beginnt bei 19 Euro.
Google nennt in der eigenen FAQ 10.000 Assessments je Monat ohne Kosten. Für viele Formulare auf vielen Websites reicht das. Wer den Preis als einziges Kriterium nimmt, hört an dieser Stelle auf zu lesen, und das ist eine vertretbare Entscheidung.
ByeBot nach der Formel auf byebot.de/preise, Stand 01.08.2026. Für reCAPTCHA ist nur die kostenlose Menge angegeben; Preise darüber haben wir nicht live geprüft und beziffern sie deshalb nicht.
- Formel
- 19 € bei 10.000 Prüfungen, danach 2 € je weitere 2.000, bis 109 € bei 100.000.
- Jahreszahlung
- Das Zehnfache des Monatspreises.
- Testphase
- Sieben Tage Pro mit hinterlegtem Zahlungsmittel, Volumen in der Testphase 10.000 Prüfungen.
- Zählweise
- Berechnet wird eine Prüfung, die bis zur Verifikation kommt. Abweisungen durch Sperrliste, Länderfilter oder Ratenbegrenzung nicht.
- Vergleichbarkeit
- Ein Assessment bei Google und eine Prüfung bei ByeBot sind nicht deckungsgleich definiert. Ein direkter Mengenvergleich hinkt.
Was hat ein Gericht zu reCAPTCHA entschieden?
Das BVwG Österreich am 13.09.2024: technisch nicht notwendig.
Der Senat verneint ein berechtigtes Interesse nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Das Erkenntnis bindet deutsche Gerichte nicht und legt dieselbe Verordnung aus.
- 13.09.2024BVwG Österreich, W298 2274626-1/8E: Die Beschwerde zweier Websitebetreiber gegen einen Bescheid der Datenschutzbehörde wird abgewiesen.
- BegründungreCAPTCHA ist für den Betrieb der Website technisch nicht notwendig, deshalb ist ein berechtigtes Interesse zu verneinen.
- ReichweiteEin österreichisches Erkenntnis. Es bindet deutsche Gerichte nicht, legt aber dieselbe Verordnung aus.
- 02.04.2026Laut Googles FAQ wird der Kunde alleiniger Verantwortlicher, Google verarbeitet unter dem Cloud Data Processing Addendum. Die Badge-Verweise auf Googles Datenschutzerklärung entfallen.
Nur Ereignisse mit Gericht oder Primärquelle. Ob eine konkrete Einbindung damit zulässig ist, ordnen wir nicht ein.
Die Implementierung von reCAPTCHA ist für den Betrieb der Website technisch nicht notwendig, da es keinen Einfluss auf die Funktionalität der Website hat, weshalb ein berechtigtes Interesse zu verneinen ist und die Einwilligung der mitbeteiligten Partei einzuholen gewesen wäre.
BVwG, 13.09.2024, W298 2274626-1/8E
Wir liefern das Aktenzeichen und den Wortlaut. Die Bewertung für Ihre eigene Einbindung gehört Ihnen und Ihrer Datenschutzberatung.
Wo liegt reCAPTCHA vorne?
Preis, Nachweise, Reichweite.
Eine Vergleichsseite, die nie etwas einräumt, liest sich als Werbung und wird entsprechend gewichtet. Deshalb steht das hier, nicht in einer Fußnote.
- Preis
- Unter 10.000 Prüfungen im Monat ist reCAPTCHA kostenlos, ByeBot beginnt bei 19 Euro.
- Zertifikate
- Google hält die üblichen Nachweise. Wir halten keine, weder ISO 27001 noch SOC 2.
- Verfügbarkeit
- Wir sagen keine Verfügbarkeitsquote zu. § 6 unserer AGB schließt einen unterbrechungsfreien Betrieb aus.
- Referenzen
- Keine öffentliche Kundenliste, keine Logowand, keine Fallstudien.
- Bekanntheit
- Ein Google-Widget muss niemandem erklärt werden. Bei uns steht die Rückfrage im Datenschutzgespräch am Anfang.
- Signale
- Google sieht Verkehr in einer Größenordnung, die wir nicht sehen. Wer daraus einen Erkennungsvorteil ableitet, argumentiert plausibel.
Fragen zum Vergleich mit reCAPTCHA.
Kurze Antworten mit Datum und Aktenzeichen. Wo wir schlechter dastehen, steht das hier ebenfalls.
Ist Google reCAPTCHA DSGVO-konform?
Ein Gericht hat dazu entschieden: Das BVwG Österreich verneinte am 13.09.2024 unter W298 2274626-1/8E ein berechtigtes Interesse nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO, weil reCAPTCHA für den Betrieb der Website technisch nicht notwendig sei. Das Erkenntnis bindet deutsche Gerichte nicht und legt dieselbe Verordnung aus. Die Bewertung für Ihre eigene Einbindung gehört Ihnen und Ihrer Datenschutzberatung.
Setzt ein CAPTCHA Cookies?
ByeBot setzt keine CAPTCHA-Cookies, betreibt kein seitenübergreifendes Tracking, trainiert keine KI-Modelle an Besucherdaten und gibt nichts an Dritte weiter. Für reCAPTCHA haben wir das nicht geprüft und behaupten deshalb auch nichts darüber.
Was hat sich bei reCAPTCHA am 02.04.2026 geändert?
Laut Googles eigener FAQ ist der Kunde seitdem alleiniger Verantwortlicher, und Google verarbeitet unter dem Cloud Data Processing Addendum. Die Verweise auf Googles Datenschutzerklärung und Nutzungsbedingungen entfallen aus dem Badge. Zum Ort der Verarbeitung steht in derselben FAQ nichts.
Was kostet ByeBot bei 50.000 Prüfungen im Monat?
59 Euro. Die Formel beginnt bei 19 Euro für 10.000 Prüfungen und rechnet danach 2 Euro je weitere 2.000, bis 109 Euro bei 100.000. Die Jahreszahlung ist das Zehnfache des Monatspreises.
Hält ByeBot ISO 27001 oder SOC 2?
Nein, wir halten keinen dieser Nachweise. Google hält die üblichen. Wir sagen auch keine Verfügbarkeitsquote zu; § 6 unserer AGB schließt einen unterbrechungsfreien Betrieb aus. Es gibt keine öffentliche Kundenliste, keine Logowand und keine Fallstudien.
Gilt das österreichische Erkenntnis auch in Deutschland?
Es bindet deutsche Gerichte nicht. Es legt aber dieselbe Verordnung aus, weshalb es in der Diskussion regelmäßig zitiert wird. Wir liefern das Aktenzeichen und den Wortlaut, nicht die Einordnung für Ihren Fall.
Wo verarbeitet ByeBot die Daten?
In Deutschland, in jedem Tarif und ohne Aufpreis. Vertragspartner ist die Luvion Labs UG (haftungsbeschränkt) in 41352 Korschenbroich, die Auftragsverarbeitung läuft nach Art. 28 DSGVO. Erkennungsereignisse werden 30 Tage aufbewahrt, die Statistik 365 Tage im Pro-Tarif und unbegrenzt im Enterprise-Tarif.
Sieben Tage testen, dann entscheiden.
Ein Zahlungsmittel wird zu Beginn hinterlegt. In der Testphase liegt die Grenze bei 10.000 Prüfungen. Danach ab 19 € im Monat.