Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich, Unternehmer
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB") gelten für alle Verträge über die Nutzung des CAPTCHA- und Bot-Erkennungsdienstes ByeBot („Dienst") zwischen der Luvion Labs UG (haftungsbeschränkt), Rheydter Straße 67, 41352 Korschenbroich, eingetragen beim Amtsgericht Neuss unter HRB 25514 („Anbieter"), und dem Kunden („Kunde"). Weitere Angaben zum Anbieter stehen im Impressum.
1.2 Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, also an natürliche oder juristische Personen und rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB werden nicht geschlossen. Mit der Registrierung bestätigt der Kunde, dass er als Unternehmer handelt. Stellt sich heraus, dass ein Kunde Verbraucher ist, kann jede Partei den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen; im Voraus gezahlte Vergütung wird anteilig erstattet.
1.3 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn der Anbieter ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
1.4 Vertragssprache ist Deutsch.
2. Vertragsschluss
2.1 Der Kunde eröffnet ein Kundenkonto, indem er seine E-Mail-Adresse angibt und den per E-Mail zugesandten Anmeldelink bestätigt. Mit der Bestätigung kommt ein Nutzungsvertrag über das Kundenkonto zu diesen AGB zustande. Ein Kundenkonto ohne gebuchtes Abonnement gewährt Zugang zum Dashboard, aber keine Nutzung des Dienstes auf den Websites des Kunden.
2.2 Ein Abonnement bucht der Kunde im Dashboard über den Bestellvorgang des Zahlungsdienstleisters. Mit dem Abschluss des Bestellvorgangs gibt der Kunde ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Abonnements ab. Der Vertrag über das Abonnement kommt zustande, wenn der Anbieter die Buchung per E-Mail bestätigt oder den Dienst für das Konto freischaltet, je nachdem, was zuerst geschieht.
2.3 Die Vertragsdaten (gewähltes Volumen, Abrechnungszeitraum, Preis) werden dem Kunden im Bestellvorgang angezeigt und sind im Dashboard abrufbar. Der Anbieter speichert den Vertragstext nicht gesondert; maßgeblich ist die zum Zeitpunkt der Buchung gültige Fassung dieser AGB, die der Kunde speichern und ausdrucken kann.
3. Leistungsbeschreibung
3.1 Der Dienst umfasst das Challenge-Widget zur Einbindung auf Websites und in Anwendungen des Kunden, die serverseitige Verifizierungsschnittstelle (API), das Kunden-Dashboard mit Konfiguration und Statistiken sowie die Dokumentation. Der Leistungsumfang ergibt sich aus diesen AGB und den bei der Buchung angezeigten Vertragsdaten (§ 2.3).
3.2 Der Dienst prüft mit technischen Verfahren, ob eine Anfrage von einem Menschen oder von einem Programm stammt, und erschwert automatisierten Missbrauch. Wie jeder Bot-Schutz kann der Dienst automatisierte Zugriffe nicht vollständig ausschließen und kann in Einzelfällen menschliche Besucher fälschlich abweisen. Geschuldet ist die Bereitstellung des Dienstes mit den beschriebenen Funktionen, nicht ein bestimmter Erkennungserfolg.
3.3 Alle Funktionen stehen in jedem Abonnement zur Verfügung. Die Abonnements unterscheiden sich im monatlichen Volumen an Prüfungen (§ 5.2), in der Zahl der Websites und Domains und in der Dauer, für die Statistiken im Dashboard abrufbar sind. Die jeweils gültigen Werte stehen auf der Preisseite.
3.4 Der Anbieter entwickelt den Dienst fort und darf Funktionen ändern, wenn ein triftiger Grund vorliegt, insbesondere die Wirksamkeit der Bot-Erkennung, technische Weiterentwicklung, Sicherheit oder eine Änderung der Rechtslage, und der Kern der vereinbarten Leistung erhalten bleibt. Wesentliche Änderungen, die den Kunden benachteiligen, kündigt der Anbieter mindestens sechs Wochen vorher in Textform an; der Kunde kann den Vertrag in diesem Fall zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung kündigen. Darauf weist der Anbieter in der Ankündigung hin.
3.5 Der Anbieter stellt den Dienst am Übergabepunkt bereit, dem Ausgang der Rechenzentren, in denen der Dienst betrieben wird. Die Anbindung des Kunden und seiner Besucher an das Internet ist nicht Gegenstand des Vertrags.
3.6 Eine bestimmte Barrierefreiheitskonformität des Widgets ist nicht geschuldet.
4. Testphase
4.1 Neue Kunden können den Dienst einmalig sieben Tage lang kostenlos testen. Für die Testphase ist ein Zahlungsmittel zu hinterlegen. Während der Testphase gilt das Volumen von 10.000 Prüfungen im Monat, unabhängig vom gewählten Abonnement.
4.2 Mit Ablauf der Testphase geht das Konto in das bei der Buchung gewählte kostenpflichtige Abonnement über, und der bei der Buchung angezeigte Preis wird erstmals berechnet. Der Kunde kann das Abonnement während der Testphase jederzeit im Dashboard kündigen; dann endet der Vertrag mit Ablauf der Testphase, ohne dass Kosten entstehen.
4.3 Während der kostenlosen Testphase haftet der Anbieter nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit; § 14.4 bleibt unberührt.
5. Preise, Zählung, Zahlung
5.1 Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung auf der Preisseite und im Bestellvorgang angezeigten Preise. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Umsatzsteuer wird im Bestellvorgang und auf der Rechnung gesondert ausgewiesen.
5.2 Der Preis richtet sich nach dem gebuchten monatlichen Volumen an Prüfungen. Als Prüfung zählt jede Anfrage, die die Verifizierung erreicht, unabhängig davon, ob sie bestanden oder nicht bestanden wird. Anfragen, die zuvor abgewiesen werden, insbesondere durch vom Kunden konfigurierte Sperrlisten, Länderfilter oder Ratenbegrenzungen oder durch serverseitige Vorprüfungen des Anbieters, zählen nicht. Abrechnungsmonat ist jeder mit dem Tag des Vertragsbeginns beginnende Monat; das gebuchte Volumen steht in jedem Abrechnungsmonat erneut zur Verfügung, auch bei jährlicher Abrechnung, und der Zähler wird mit jedem Abrechnungsmonat zurückgesetzt. Abrechnungszeitraum ist der gewählte Zahlungszeitraum von einem Monat oder einem Jahr.
5.3 Der Kunde kann das Volumen im Dashboard ändern. Die Änderung wirkt sofort; der Zahlungsdienstleister rechnet die Preisdifferenz für den laufenden Abrechnungszeitraum anteilig ab, als Nachberechnung oder als Gutschrift. Während der Testphase ist eine Änderung des Volumens ausgeschlossen.
5.4 Die Vergütung ist zu Beginn jedes Abrechnungszeitraums fällig und wird über das hinterlegte Zahlungsmittel eingezogen. Die Zahlungsabwicklung erfolgt über den in § 18.3 genannten Zahlungsdienstleister. Rechnungen werden elektronisch bereitgestellt.
5.5 Bei Zahlungsverzug schuldet der Kunde Verzugszinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB) sowie die gesetzliche Pauschale von 40 Euro (§ 288 Abs. 5 BGB), die auf einen geschuldeten Ersatz der Rechtsverfolgungskosten angerechnet wird. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt vorbehalten. Bei Zahlungsverzug darf der Anbieter den Dienst nach Ankündigung sperren (§ 10).
6. Überschreitung des Volumens
6.1 Der Stand des im laufenden Abrechnungsmonat verbrauchten Volumens ist jederzeit im Dashboard abrufbar. Der Kunde überwacht ihn selbst.
6.2 Nach Erreichen des Volumens schaltet der Anbieter alle Websites des Kundenkontos für den Rest des Abrechnungsmonats in den Demo-Modus. Im Demo-Modus wird das Widget weiterhin angezeigt und meldet Erfolg, ohne zu prüfen; die dabei ausgestellten Marken werden von der Verifizierungsschnittstelle weiterhin als gültig bestätigt. Ein serverseitig geprüftes Formular des Kunden bleibt dadurch bedienbar, ist in dieser Zeit aber nicht gegen automatisierte Zugriffe geschützt. Der Kunde ist auf diese Folge hingewiesen.
6.3 Der Kunde kann die Umschaltung vermeiden oder beenden, indem er das Volumen im Dashboard erhöht (§ 5.3). Mit der Erhöhung oder mit Beginn des nächsten Abrechnungsmonats stellt der Anbieter die zuvor konfigurierten Widget-Modi automatisch wieder her. Websites, die der Kunde selbst in den Demo-Modus gesetzt hat, bleiben davon unberührt. Eine nachträgliche Berechnung über das gebuchte Volumen hinaus erfolgt nicht.
7. Preisänderungen
7.1 Für ein laufendes Abonnement gilt der bei der Buchung vereinbarte Preis für die Dauer der jeweiligen Laufzeit.
7.2 Will der Anbieter den Preis ändern, kündigt er das Abonnement nach § 8.2 zum Ende der laufenden Laufzeit und bietet dem Kunden die Fortsetzung zum neuen Preis an.
8. Laufzeit, Kündigung, Vertragsende
8.1 Der Nutzungsvertrag über das Kundenkonto läuft auf unbestimmte Zeit. Beide Parteien können ihn jederzeit ohne Frist kündigen; der Kunde kündigt, indem er sein Konto im Dashboard löscht.
8.2 Ein Abonnement hat je nach Wahl des Kunden eine Laufzeit von einem Monat oder einem Jahr. Es verlängert sich jeweils um dieselbe Laufzeit, wenn es nicht bis zum letzten Tag der laufenden Laufzeit gekündigt wird. Beide Parteien können das Abonnement bis zum letzten Tag der laufenden Laufzeit zu deren Ende kündigen, der Kunde im Dashboard oder in Textform an die in § 20.7 genannte Adresse, der Anbieter in Textform. Bis dahin steht der Dienst in vollem Umfang zur Verfügung; eine anteilige Erstattung findet nicht statt. Endet der Vertrag aufgrund einer Kündigung nach § 3.4, § 19.3, § 20.4 oder nach § 5.3 des AV-Vertrags vor Ablauf eines im Voraus bezahlten Abrechnungszeitraums, erstattet der Anbieter die auf die verbleibende Zeit entfallende Vergütung anteilig. § 545 BGB findet keine Anwendung.
8.3 Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere vor, wenn der Kunde trotz Abmahnung gegen § 9 verstößt oder mit der Zahlung zweier aufeinander folgender Abrechnungszeiträume in Verzug ist.
8.4 Mit Vertragsende erlischt das Nutzungsrecht, und der Dienst stellt die Prüfung auf den Websites des Kunden ein. Der Kunde entfernt die Einbindung. Innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsende stellt der Anbieter dem Kunden auf Anfrage in Textform die Konfigurationsdaten seiner Websites und die aggregierten Statistiken in einem gängigen, maschinenlesbaren Format bereit. Für die Bereitstellung, für die Unterstützung bei einem Wechsel zu einem anderen Anbieter und für die Beendigung erhebt der Anbieter kein Entgelt. Nach Ablauf der 30 Tage löscht der Anbieter die Kontodaten nach Maßgabe des AV-Vertrags, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
8.5 Bestimmungen, die ihrer Natur nach über das Vertragsende hinaus wirken sollen, insbesondere § 8.4, §§ 14, 15, 17, 18 und 20 sowie § 9 des AV-Vertrags, bleiben vom Vertragsende unberührt.
9. Pflichten des Kunden
9.1 Der Kunde
- hält seine Zugangsdaten, Anmeldelinks und API-Schlüssel geheim, schützt sie vor dem Zugriff Dritter und informiert den Anbieter unverzüglich über eine unbefugte Nutzung seines Kontos;
- bindet das Widget und die serverseitige Verifizierung nach der Dokumentation ein und prüft nach jeder Änderung seiner Website, ob die Einbindung funktioniert;
- nutzt den Dienst nur auf Websites und in Anwendungen, für die er verantwortlich ist, und nur für rechtmäßige Zwecke;
- informiert die Besucher seiner Websites in seiner Datenschutzerklärung über den Einsatz des Dienstes und trägt die Verantwortung für die Rechtsgrundlage der Verarbeitung; die Beschreibung der Verarbeitung im AV-Vertrag steht ihm dafür zur Verfügung;
- hält die aktuelle E-Mail-Adresse und die Rechnungsdaten im Konto auf dem Stand;
- sichert seine eigenen Daten, insbesondere die Konfiguration seiner Websites, in angemessenen Abständen selbst.
9.2 Dem Kunden ist es untersagt,
- die Sicherheitsmechanismen des Dienstes zu umgehen, zu stören oder auf ihre Funktionsweise hin zu analysieren, insbesondere durch Reverse Engineering des Widgets oder der ausgelieferten Skripte, soweit nicht §§ 69d, 69e UrhG etwas anderes zulassen; die Prüfung der eigenen Einbindung durch den Kunden bleibt zulässig;
- den Dienst ohne vorherige Zustimmung des Anbieters in Textform an Dritte weiterzuverkaufen, unterzulizenzieren oder als eigenen Dienst anzubieten;
- den Dienst zur Verbreitung von Schadsoftware, zur Abwehr berechtigter Zugriffe Dritter oder unter Verstoß gegen Datenschutzrecht einzusetzen;
- Prüfmarken zu manipulieren oder Lastangriffe auf den Dienst zu richten.
10. Sperrung
10.1 Der Anbieter darf den Zugang zum Dienst ganz oder teilweise sperren, wenn der Kunde gegen § 9 verstößt, mit der Zahlung in Verzug ist (§ 5.5) oder wenn von seinem Konto oder seinen Websites eine Gefahr für die Sicherheit oder Verfügbarkeit des Dienstes ausgeht.
10.2 Der Anbieter kündigt eine Sperrung vorher in Textform an und setzt eine angemessene Frist zur Abhilfe, soweit dies nach den Umständen zumutbar ist, insbesondere wenn keine unmittelbare Gefahr besteht. Die Sperrung wird aufgehoben, sobald ihr Grund entfallen ist. Die Pflicht zur Zahlung der Vergütung bleibt während einer vom Kunden zu vertretenden Sperrung bestehen.
11. Verfügbarkeit, Wartung
11.1 Der Anbieter stellt den Dienst am Übergabepunkt bereit und erhält ihn während der Vertragslaufzeit in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand.
11.2 Wartungsarbeiten, die den Dienst beeinträchtigen, kündigt der Anbieter, soweit möglich, vorher im Dashboard oder in Textform an. Dringende Wartungsarbeiten zur Abwehr von Sicherheitsrisiken darf der Anbieter ohne Vorankündigung durchführen. Angekündigte Wartungsfenster von insgesamt bis zu vier Stunden je Kalendermonat gelten nicht als Mangel.
11.3 Ein unterbrechungsfreier Betrieb ist nicht geschuldet. Beeinträchtigungen, die auf Umständen außerhalb des Verantwortungsbereichs des Anbieters beruhen, insbesondere auf Störungen des Internets, auf Angriffen Dritter, die trotz angemessener Schutzmaßnahmen nicht abgewehrt werden konnten, oder auf fehlerhafter Einbindung durch den Kunden, hat der Anbieter nicht zu vertreten; sie gelten ebenso wenig als Mangel wie angekündigte Wartungsfenster nach § 11.2.
11.4 Der Kunde meldet Störungen unverzüglich an die in § 20.7 genannte Adresse und beschreibt sie so genau, dass der Anbieter sie nachvollziehen kann.
12. Nutzungsrechte, Feedback
12.1 Der Anbieter räumt dem Kunden für die Vertragslaufzeit das nicht ausschließliche, nicht übertragbare Recht ein, das Widget und die Skripte des Dienstes auf seinen Websites und in seinen Anwendungen zu nutzen und die Schnittstelle nach der Dokumentation anzusprechen. Alle weiteren Rechte an dem Dienst, seiner Software, seinen Marken und seiner Dokumentation bleiben beim Anbieter.
12.2 Übermittelt der Kunde dem Anbieter Vorschläge, Fehlerberichte oder sonstiges Feedback zum Dienst, darf der Anbieter diese ohne Vergütung und ohne Nennung des Kunden zur Verbesserung des Dienstes verwenden; nach § 17 vertrauliche Informationen bleiben davon ausgenommen. Der Kunde übermittelt keine vertraulichen Informationen Dritter als Feedback.
13. Mängel
13.1 Weist der Dienst einen Mangel auf, zeigt der Kunde ihn unverzüglich an (§ 11.4). Der Anbieter beseitigt Mängel innerhalb angemessener Frist; er darf dafür auch eine Umgehungslösung bereitstellen, wenn sie die Nutzung im Wesentlichen wiederherstellt und die endgültige Behebung in zumutbarer Zeit folgt.
13.2 Die gesetzlichen Rechte des Kunden bei Mängeln, insbesondere die Minderung der Vergütung für die Dauer eines vom Anbieter zu vertretenden Mangels, bleiben unberührt. Für Schadensersatz gilt § 14.
13.3 Ein Mangel liegt nicht vor, wenn der Dienst in Einzelfällen automatisierte Zugriffe nicht erkennt oder menschliche Besucher abweist (§ 3.2), wenn eine Beeinträchtigung auf § 11.3 beruht oder wenn der Kunde den Dienst entgegen der Dokumentation eingebunden hat.
14. Haftung
14.1 Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden, die er, seine gesetzlichen Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben.
14.2 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, insbesondere die Bereitstellung des Dienstes nach § 11.1. In diesem Fall ist die Haftung auf den Ersatz des vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schadens begrenzt. Die Parteien legen fest, dass der vertragstypische, vorhersehbare Schaden für alle Schadensfälle eines Kalenderjahres die für dieses Kalenderjahr geschuldete oder gezahlte Nettovergütung, je nachdem, welcher Betrag höher ist, nicht übersteigt.
14.3 Im Übrigen ist die Haftung des Anbieters bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die verschuldensunabhängige Haftung des Anbieters für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorhanden waren (§ 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB), ist ausgeschlossen.
14.4 Die Beschränkungen dieses § 14 gelten nicht für die Haftung wegen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, für Ansprüche aus einer vom Anbieter übernommenen Garantie, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels sowie für Ansprüche nach Art. 82 DSGVO.
14.5 Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter im Rahmen der vorstehenden Absätze nur bis zu dem Aufwand, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Sicherung der Daten durch den Kunden (§ 9.1) für deren Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre.
14.6 Die vorstehenden Regelungen gelten auch für die persönliche Haftung der Organe, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
15. Freistellung
15.1 Macht ein Dritter gegen den Anbieter Ansprüche geltend, weil der Kunde den Dienst unter Verstoß gegen § 9 genutzt hat, insbesondere weil der Kunde die Besucher seiner Websites nicht nach § 9.1 informiert oder den Dienst auf Websites Dritter ohne deren Zustimmung eingebunden hat, stellt der Kunde den Anbieter von diesen Ansprüchen und von den angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung frei, soweit der Kunde den Verstoß zu vertreten hat.
15.2 Der Anbieter informiert den Kunden unverzüglich über die Geltendmachung, gibt ohne dessen Zustimmung kein Anerkenntnis ab und überlässt ihm auf Wunsch die Führung der Rechtsverteidigung, soweit dies dem Anbieter zumutbar ist.
16. Höhere Gewalt
16.1 Keine Partei hat eine Verzögerung oder Nichterfüllung zu vertreten, die auf höherer Gewalt beruht, etwa auf Naturereignissen, Epidemien, Krieg, Streik, behördlichen Anordnungen oder großflächigen Ausfällen von Strom- oder Telekommunikationsnetzen, die außerhalb ihres Einflussbereichs liegen und mit angemessener Sorgfalt nicht abzuwenden waren. Die betroffene Partei informiert die andere unverzüglich. Die Leistungspflichten ruhen für die Dauer des Ereignisses; die Vergütung für diese Zeit entfällt anteilig.
16.2 Dauert das Ereignis länger als drei Monate an, kann jede Partei den Vertrag in Textform kündigen.
17. Geheimhaltung
17.1 Beide Parteien behandeln Informationen der anderen Partei, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder nach den Umständen erkennbar vertraulich sind, insbesondere API-Schlüssel, Konfigurationen, Statistiken, Preise einer Individualvereinbarung und Angaben zur technischen Funktionsweise des Dienstes, vertraulich und verwenden sie nur zur Durchführung des Vertrags. Die Pflicht gilt drei Jahre über das Vertragsende hinaus; für Geschäftsgeheimnisse im Sinne des Geschäftsgeheimnisgesetzes gilt sie, solange das Geheimnis besteht.
17.2 Ausgenommen sind Informationen, die öffentlich bekannt sind oder ohne Verstoß gegen diese Pflicht öffentlich werden, die der empfangenden Partei bereits bekannt waren oder die sie rechtmäßig von Dritten erhält. Gesetzliche Offenlegungspflichten bleiben unberührt; die betroffene Partei wird vorher informiert, soweit zulässig.
18. Datenschutz, AV-Vertrag
18.1 Beim Einsatz des Dienstes auf den Websites des Kunden verarbeitet der Anbieter personenbezogene Daten der Besucher im Auftrag des Kunden. Dafür gilt der Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO einschließlich seiner Anlagen, der mit Abschluss des Vertrags Vertragsbestandteil wird. Bei Widersprüchen zwischen diesen AGB und dem AV-Vertrag geht der AV-Vertrag in Fragen des Datenschutzes vor.
18.2 Personenbezogene Daten des Kunden und seiner Mitarbeiter, die für das Kundenkonto, die Abrechnung und die Kommunikation verarbeitet werden, verarbeitet der Anbieter als Verantwortlicher. Einzelheiten stehen in der Datenschutzerklärung.
18.3 Die Zahlungsabwicklung erfolgt über Stripe Payments Europe, Ltd., Dublin, Irland. Zahlungsdaten gibt der Kunde direkt bei diesem Dienstleister ein; der Anbieter erhält keine vollständigen Zahlungsmitteldaten.
19. Änderungen dieser AGB
19.1 Der Anbieter darf diese AGB ändern, soweit dies aus triftigem Grund erforderlich ist, insbesondere wegen einer Änderung der Rechtslage oder Rechtsprechung, wegen technischer Änderungen des Dienstes oder zur Schließung von Regelungslücken, und die Änderung das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung nicht zum Nachteil des Kunden verschiebt. Änderungen der Hauptleistung oder der Vergütung richten sich ausschließlich nach § 3.4 und § 7.
19.2 Der Anbieter teilt geänderte AGB mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform mit und hebt die Änderungen hervor. Widerspricht der Kunde nicht bis zum Wirksamwerden in Textform, gelten die geänderten AGB ab diesem Zeitpunkt. Auf diese Folge und auf das Widerspruchsrecht weist der Anbieter in der Mitteilung hin.
19.3 Widerspricht der Kunde, gilt der Vertrag zu den bisherigen AGB fort. Der Anbieter darf in diesem Fall den Vertrag ordentlich zum Ende der laufenden Laufzeit kündigen.
20. Schlussbestimmungen
20.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
20.2 Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag der Sitz des Anbieters. Der Anbieter darf den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand verklagen.
20.3 Der Kunde darf nur mit unbestrittenen, entscheidungsreifen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur ausüben, soweit sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
20.4 Der Kunde darf Rechte und Pflichten aus dem Vertrag nur mit Zustimmung des Anbieters in Textform übertragen. § 354a HGB bleibt unberührt. Der Anbieter darf den Vertrag auf ein mit ihm verbundenes Unternehmen oder einen Rechtsnachfolger übertragen, wenn er dies dem Kunden sechs Wochen vorher in Textform mitteilt und der Kunde in diesem Fall zum Zeitpunkt der Übertragung kündigen kann.
20.5 Erklärungen, für die dieser Vertrag Textform vorsieht, sind per E-Mail an die im Konto hinterlegte Adresse des Kunden und an die in § 20.7 genannte Adresse des Anbieters wirksam.
20.6 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
20.7 Erklärungen und Anfragen zu diesem Vertrag richtet der Kunde an die im Impressum genannten Kontaktdaten oder per E-Mail an info@byebot.de.
20.8 Bei Widersprüchen gelten in dieser Reihenfolge: eine individuelle Vereinbarung in Textform, in Fragen des Datenschutzes der AV-Vertrag, diese AGB, die Leistungsbeschreibung nach § 3.1. Der Kunde kann die bei Vertragsschluss geltende Fassung dieser AGB und des AV-Vertrags speichern und ausdrucken.
Fassung 2.0, gültig ab 04.09.2026