ByeBot

Verordnungsrecht, kein Standard.

BITV 2.0 und CAPTCHAs im öffentlichen Sektor.

Eine Rechtsverordnung von 2011. Sie bindet öffentliche Stellen des Bundes und nennt für Formulare und Authentifizierungsprozesse ausdrücklich das höchstmögliche Maß an Barrierefreiheit.

Stand: August 2026

Verordnung

Was ist die BITV 2.0?

Eine Rechtsverordnung des Bundes von 2011.

Keine Norm, keine Richtlinie, keine Empfehlung. Verordnungsrecht.

Titel
Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung vom 12. September 2011 (BGBl. I S. 1843).
Letzte Änderung
Artikel 1 der Verordnung vom 24. Oktober 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 286).
Eingangsformel
Sie nennt § 11 Absatz 1 Satz 2 BGG in der damaligen Fassung. Heute verweist § 12a Absatz 2 BGG auf die Verordnung nach § 12d BGG.
§ 2 BITV 2.0
Anwendungsbereich: Websites, mobile Anwendungen, elektronisch unterstützte Verwaltungsabläufe einschließlich elektronischer Vorgangsbearbeitung und Aktenführung, grafische Programmoberflächen.
Geltung und Aufsicht

Wen bindet die BITV 2.0?

Öffentliche Stellen des Bundes.

Länder und Kommunen stehen nicht in dieser Verordnung. Sie stehen in sechzehn anderen.

"Öffentliche Stellen des Bundes gestalten ihre Websites und mobilen Anwendungen, einschließlich der für die Beschäftigten bestimmten Angebote im Intranet, barrierefrei."

§ 12a Absatz 1 BGG
Geltung und Anforderungen der BITV 2.0
  • BindetÖffentliche Stellen des Bundes, § 12a Absatz 1 BGG
  • UmfasstWebsites, mobile Anwendungen, Intranet, Verwaltungsabläufe, § 2 BITV 2.0
  • § 3 Absatz 2Vermutung bei harmonisierten Normen aus dem Amtsblatt
  • § 3 Absatz 4Formulare und Authentifizierungsprozesse: höchstmögliches Maß
  • Nicht erfasstLänder und Kommunen, dort gelten eigene Landesregelungen

Die Vermutungsregel und das höchstmögliche Maß stehen nebeneinander in § 3 derselben Verordnung.

Länder
Haben eigene Gleichstellungsgesetze und Verordnungen. Diese verweisen inhaltlich auf die BITV 2.0 oder unmittelbar auf die EN 301 549.
Überwachung
Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik (BFIT-Bund), eingerichtet nach § 13 Absatz 3 BGG.
Schlichtung
Schlichtungsstelle nach § 16 BGG bei der oder dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen.
Maßstab

Welchen Standard nennt die BITV 2.0?

Keinen. Sie verweist auf das Amtsblatt.

Das ist der Grund, warum in der Verordnung weder WCAG noch EN 301 549 steht, und beide trotzdem den Maßstab bilden.

"Die in § 2 genannten Angebote, Anwendungen und Dienste der Informationstechnik sind barrierefrei zu gestalten. Dies erfordert, dass sie wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust sind."

§ 3 Absatz 1 BITV 2.0
§ 3 Abs. 2
Die Erfüllung wird vermutet, soweit die Angebote harmonisierten Normen oder Teilen davon entsprechen und diese im Amtsblatt der Europäischen Union genannt worden sind.
Im Amtsblatt
EN 301 549 V3.2.1 (2021-03), veröffentlicht mit Durchführungsbeschluss (EU) 2021/1339 der Kommission vom 11. August 2021 zur Richtlinie (EU) 2016/2102.
Kapitel 9
Die Norm hält fest, dass die Erfüllung der WCAG 2.1 Stufe AA der Erfüllung ihrer Kapitel 9.1 bis 9.4 und 9.6 entspricht.
§ 3 Abs. 3
Was keine harmonisierte Norm abdeckt, ist nach dem Stand der Technik barrierefrei zu gestalten.

Diese Fundstelle gehört zur Richtlinie über Websites öffentlicher Stellen. Sie trägt die BITV 2.0. Für das BFSG, das private Anbieter betrifft, gilt ein eigenes Regime, und die dortige Kette haben wir nicht belegen können. Eine aktualisierte Fassung der EN 301 549 wird auf die WCAG 2.2 verweisen. Wir nennen dafür kein Datum, solange keins im Amtsblatt steht.

Formulare und Prozesse

Was gilt für eine Prüfung vor einem Formular?

§ 3 Absatz 4 nennt Formulare und Authentifizierungsprozesse beim Namen.

Das ist die einzige Stelle der Verordnung, die über die Vermutungsregel hinausgeht.

"Für zentrale Navigations- und Einstiegsangebote sowie Angebote, die eine Nutzerinteraktion ermöglichen, beispielsweise Formulare und die Durchführung von Authentifizierungs-, Identifizierungs- und Zahlungsprozessen, soll ein höchstmögliches Maß an Barrierefreiheit angestrebt werden."

§ 3 Absatz 4 BITV 2.0
Wortlaut
Die Vorschrift sagt "soll angestrebt werden". Kein "muss", kein "kann".
Auslegung
Was das höchstmögliche Maß im Einzelfall bedeutet, ermittelt und dokumentiert nach § 5 Absatz 2 Nummer 2 BITV 2.0 der Ausschuss für barrierefreie Informationstechnik.
CAPTCHA
Das Wort steht auch hier nicht. Die Verordnung beschreibt die Funktion, nicht das Produkt.
§ 7 BITV 2.0

Erklärung zur Barrierefreiheit.

§ 7 BITV 2.0, auf Grundlage von § 12b BGG.

Betrifft die Stelle, die das Angebot betreibt, nicht den Zulieferer eines einzelnen Bausteins.

Format
In einem barrierefreien und maschinenlesbaren Format zu veröffentlichen, § 7 Absatz 1.
Auffindbarkeit
Von der Startseite und von jeder Seite einer Website erreichbar, § 7 Absatz 1.
Bewertung
In der Erklärung ist darzulegen, ob ein Dritter oder die Stelle selbst bewertet hat, § 7 Absatz 5.
Pflege
Jährlich und bei jeder wesentlichen Änderung zu aktualisieren, § 7 Absatz 6.
Vergabeunterlage

Was ByeBot für eine Vergabe belegen kann.

Vier Angaben zur Verarbeitung. Keine Konformitätserklärung.

Der zweite Block steht hier, damit er nicht erst in der Angebotsprüfung auffällt.

Was in eine Vergabeunterlage kann und was nicht

Belegbar

Vier Angaben

  • Verarbeitung in Deutschland
  • AV-Vertrag nach Art. 28 DSGVO
  • Zwei Modi ohne Eingabe
  • Zwölf Sprachen im Widget

Nicht belegbar

Keine Nachweise

  • Kein externes Audit
  • Kein VPAT oder ACR
  • Keine Konformitätserklärung
  • Keine Zertifizierung

Stand 1. August 2026. Die rechte Spalte ändert sich erst, wenn eine externe Prüfung stattgefunden hat.

Verarbeitung
Deutschland. Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO. Keine Übermittlung in ein Drittland.
Cookies
Die Prüfung setzt keine.
Ohne Eingabe
Zwei der sechs Modi verlangen vom Besucher keine Interaktion. Kein Rätsel, kein Ton, keine Kachel.
Sprachen
Zwölf, automatisch aus der Browsersprache gewählt.
Externes Audit
Keins.
VPAT oder ACR
Keiner.
Konformitätserklärung
Keine, weder nach EN 301 549 noch nach WCAG 2.1 AA.
Zertifizierung
Keine.

Verlangt Ihre Vergabestelle eine Konformitätserklärung nach EN 301 549, können wir sie heute nicht vorlegen. WCAG 2.1 AA ist unser Ziel und kein geprüftes Ergebnis. Welche Lücken das im Einzelnen bedeutet, steht auf der nächsten Seite, Modus für Modus.

Was die einzelnen Modi vom Besucher verlangen

Was das BFSG von einem CAPTCHA verlangt

Häufige Fragen

Fragen zur BITV 2.0 und zur Verarbeitung.

Kurze Antworten mit Paragraf und Fundstelle. Die letzte betrifft die Verarbeitung, nicht die Verordnung.

Verweist die BITV 2.0 auf die WCAG 2.2?

Im Verordnungstext steht weder die WCAG noch die EN 301 549. Die Vermutung des § 3 Absatz 2 knüpft an harmonisierte Normen, die im Amtsblatt der Europäischen Union genannt worden sind. Dort steht heute die EN 301 549 V3.2.1 (2021-03), veröffentlicht mit Durchführungsbeschluss (EU) 2021/1339 vom 11. August 2021. Eine aktualisierte Fassung wird auf die WCAG 2.2 verweisen. Ein Datum dafür nennen wir nicht, solange keins im Amtsblatt steht.

Steht das Wort CAPTCHA in der BITV 2.0?

Nein, das Wort steht dort nicht. Die Verordnung beschreibt die Funktion statt des Produkts: § 3 Absatz 4 nennt zentrale Navigations- und Einstiegsangebote sowie Angebote, die eine Nutzerinteraktion ermöglichen, beispielsweise Formulare und die Durchführung von Authentifizierungs-, Identifizierungs- und Zahlungsprozessen. Für diese soll ein höchstmögliches Maß an Barrierefreiheit angestrebt werden.

Was bedeutet „soll angestrebt werden“ in § 3 Absatz 4?

Die Vorschrift sagt „soll angestrebt werden“. Kein „muss“, kein „kann“. Was das höchstmögliche Maß im Einzelfall bedeutet, ermittelt und dokumentiert nach § 5 Absatz 2 Nummer 2 BITV 2.0 der Ausschuss für barrierefreie Informationstechnik. Die Einordnung für ein konkretes Angebot nimmt diese Seite nicht vor.

Wer bewertet die Barrierefreiheit für die Erklärung?

§ 7 Absatz 5 BITV 2.0 verlangt die Angabe, ob ein Dritter oder die Stelle selbst bewertet hat. Gemeint ist die Stelle, die das Angebot betreibt, nicht der Zulieferer eines einzelnen Bausteins. Nach § 7 Absatz 1 gehört die Erklärung in ein barrierefreies und maschinenlesbares Format und ist von der Startseite und von jeder Seite einer Website erreichbar.

Wer überwacht die Barrierefreiheit bei öffentlichen Stellen des Bundes?

Die Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik, kurz BFIT-Bund, eingerichtet nach § 13 Absatz 3 BGG. Daneben steht die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG bei der oder dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen. Die Fundstellen sind bfit-bund.de und schlichtungsstelle-bgg.de.

Setzt die Prüfung von ByeBot Cookies?

Nein, die Prüfung setzt keine. Es gibt kein seitenübergreifendes Tracking, kein Training von KI-Modellen an Besucherdaten, keinen Verkauf von Daten und keine Übermittlung in ein Drittland. Verarbeitet wird in Deutschland, auf jeder Tarifstufe, auf Grundlage eines Auftragsverarbeitungsvertrags nach Art. 28 DSGVO. Der Auftragsverarbeiter ist unter byebot.de/datenschutz namentlich genannt.

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Testphase

Sieben Tage testen, dann entscheiden.

Ein Zahlungsmittel wird zu Beginn hinterlegt. In der Testphase liegt die Grenze bei 10.000 Prüfungen. Danach ab 19 € im Monat.