Recht, Auswahl, Umsetzung.
CAPTCHA, DSGVO und Bot-Schutz.
Sechs Beiträge, drei Themen: was entschieden wurde, was zur Auswahl steht und wie eine Einbindung aussieht. Jeder Beitrag nennt seine Quellen mit Datum und Fundstelle.
Stand: 1. August 2026
- RechtIst Google reCAPTCHA DSGVO-konform?
- AuswahlreCAPTCHA-Alternative auswählen: die Kriterien
- AuswahlCAPTCHA ohne Google: welche Verfahren es gibt
- UmsetzungCAPTCHA DSGVO-konform einbinden: Schritt für Schritt
- UmsetzungCAPTCHA einbinden: Anleitung für Entwickler
- UmsetzungKontaktformular-Spam verhindern: die Schutzschichten
Dieselbe Liste wie unten, gruppiert. Recht steht oben, weil die Auswahl in der Praxis mit einer Rechtsfrage beginnt.
Recht.
Was Gerichte und Aufsichtsbehörden zu CAPTCHAs entschieden haben.
Auswahl.
Welche Verfahren es gibt und woran man ein datensparsames erkennt.
- reCAPTCHA-Alternative auswählen: die KriterienVerarbeitungsort, Erkennung, Bedienbarkeit, Betrieb: die vier Fragen, mit denen sich jede Alternative prüfen lässt.Stand: 1. August 2026
- CAPTCHA ohne Google: welche Verfahren es gibtHoneypot, Rate-Limiting, Proof-of-Work, interaktive Prüfung: was jedes Verfahren leistet und wo es aufhört.Stand: 1. August 2026
Umsetzung.
Einbinden, serverseitig prüfen, Formulare absichern.
- CAPTCHA DSGVO-konform einbinden: Schritt für SchrittFünf Schritte von der Anbieterprüfung bis zum Eintrag in der Datenschutzerklärung, mit den vier häufigsten Fehlern.Stand: 1. August 2026
- CAPTCHA einbinden: Anleitung für EntwicklerZwei Zeilen im Formular, ein POST vom Server: die technische Einbindung mit Codebeispielen und Antwortcodes.Stand: 1. August 2026
- Kontaktformular-Spam verhindern: die SchutzschichtenFünf Schichten gegen Formular-Spam, jede mit ihrer Grenze, und was echte Nutzer unnötig aussperrt.Stand: 1. August 2026
Fragen zu den Ratgeber-Beiträgen.
Kurze Antworten mit Gericht, Datum und Aktenzeichen, dazu Stand der Beiträge, Verarbeitungsort und Cookies.
Welches Gericht hat zu reCAPTCHA entschieden?
Das österreichische Bundesverwaltungsgericht am 13.09.2024 unter dem Aktenzeichen W298 2274626-1/8E. Der Senat verneinte ein berechtigtes Interesse nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO und wies die Beschwerde als unbegründet ab, weil reCAPTCHA für den Betrieb der Website technisch nicht notwendig sei. Das Erkenntnis steht im RIS und wurde am 01.08.2026 abgerufen. Es bindet deutsche Gerichte nicht.
Was hat sich bei reCAPTCHA am 02.04.2026 geändert?
Laut Googles eigener FAQ ist der Kunde seit diesem Datum alleiniger Verantwortlicher, und Google verarbeitet unter dem Cloud Data Processing Addendum. Die Frage der Übermittlung in ein Drittland ist damit für sich genommen nicht geklärt. Quelle ist die reCAPTCHA-FAQ unter docs.cloud.google.com, abgerufen am 01.08.2026.
Wie aktuell sind die Beiträge?
Alle sechs tragen den Stand 1. August 2026. Jeder Beitrag nennt seine Quellen mit Datum und Fundstelle. Die drei Quellen, die quer durch alle Beiträge laufen, wurden am 01.08.2026 abgerufen: das Erkenntnis des BVwG, die FAQ des Bayerischen Landesamts für Datenschutzaufsicht zu Google reCAPTCHA und Googles FAQ zur Umstellung.
Ersetzt der Ratgeber eine Rechtsberatung?
Nein. Die Beiträge geben wieder, was ein benanntes Gericht oder eine benannte Behörde entschieden oder geschrieben hat, jeweils mit Datum und Fundstelle, und sie beschreiben, was ByeBot technisch tut. Was daraus für eine bestimmte Website folgt, steht hier nicht. Diese Einordnung gehört Ihnen und Ihrer Datenschutzberatung.
Wo verarbeitet ByeBot die Daten?
In Deutschland, in jedem Tarif und ohne Aufpreis. Die Auftragsverarbeitung läuft nach Art. 28 DSGVO, eine Übermittlung in ein Drittland findet nicht statt. Namentlich stehen die Auftragsverarbeiter unter byebot.de/datenschutz. Zwischen den Tarifen unterscheiden sich nur die Mengen, jede Funktion steckt in jedem Tarif.
Setzt ByeBot CAPTCHA-Cookies?
Nein. Die Prüfung setzt keine CAPTCHA-Cookies, es gibt kein seitenübergreifendes Tracking, keinen Datenverkauf und kein Training von KI-Modellen an Besucherdaten. Aufbewahrt werden Erkennungsereignisse 30 Tage, Statistiken 365 Tage im Tarif Pro und unbegrenzt bei Enterprise. Über das Cookie-Verhalten anderer Anbieter sagen wir hier nichts, weil wir es nicht geprüft haben.
Sieben Tage testen, dann entscheiden.
Ein Zahlungsmittel wird zu Beginn hinterlegt. In der Testphase liegt die Grenze bei 10.000 Prüfungen. Danach ab 19 € im Monat.