CAPTCHA steht in keinem der Texte.
CAPTCHA für Behörden und Kommunen.
Vier Regelwerke treffen zusammen, und keins davon nennt ein Produkt. Diese Seite listet auf, was ByeBot dazu vorlegen kann, und was nicht.
Stand: August 2026
Welche Regelwerke treffen ein CAPTCHA auf einer Verwaltungsseite?
Vier, und welche davon greifen, hängt am Träger.
Für den Bund gilt die BITV 2.0. Für Länder und Kommunen gilt Landesrecht. Über beidem steht die Richtlinie (EU) 2016/2102, daneben die DSGVO für die Verarbeitung, und in der Beschaffung § 121 Absatz 2 GWB. Kein einziger dieser Texte nennt das Wort CAPTCHA.
- BundBITV 2.0 auf Grundlage von § 12d BGG, der Pflichtinhalt steht in § 12a BGG. § 3 Absatz 4 nennt Formulare und Authentifizierungsprozesse.
- Länder und KommunenLandesrecht. Die BITV 2.0 gilt dort nicht unmittelbar.
- UnionsrechtRichtlinie (EU) 2016/2102, Artikel 3 Nummer 1: Staat, Gebietskörperschaften, Einrichtungen des öffentlichen Rechts.
- Beschaffung§ 121 Absatz 2 GWB, Zugänglichkeitskriterien in der Leistungsbeschreibung.
- VerarbeitungDSGVO. Ort der Verarbeitung, Auftragsverarbeitung, Aufbewahrung.
Welche Zeile für Ihre Stelle greift, ergibt sich aus der Trägerschaft. Diese Seite trifft dazu keine Aussage.
- BITV 2.0
- Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung vom 12. September 2011, zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 24. Oktober 2023. § 3 Absatz 4 nennt für Formulare sowie Authentifizierungs-, Identifizierungs- und Zahlungsprozesse ein höchstmögliches Maß an Barrierefreiheit. Mehr dazu ›
- § 12a BGG
- Öffentliche Stellen des Bundes gestalten ihre Websites und mobilen Anwendungen, einschließlich der für die Beschäftigten bestimmten Angebote im Intranet, barrierefrei.
- Richtlinie 2016/2102
- Vom 26. Oktober 2016. Artikel 3 Nummer 1 zählt zu den öffentlichen Stellen den Staat, die Gebietskörperschaften und Einrichtungen des öffentlichen Rechts.
- Landesrecht
- Länder und Kommunen setzen die Richtlinie über eigene Gleichstellungsgesetze und Verordnungen um. Welche Fassung für Ihre Stelle gilt, steht dort und nicht in der BITV 2.0.
Was verlangt § 121 GWB von der Leistungsbeschreibung?
Die Zugänglichkeitskriterien sind zu berücksichtigen.
Der Wortlaut steht darunter. Er richtet sich an die Erstellung der Leistungsbeschreibung, nicht an ein einzelnes Produkt, und er kennt eine Ausnahme für ordnungsgemäß begründete Fälle.
"Bei der Beschaffung von Leistungen, die zur Nutzung durch natürliche Personen vorgesehen sind, sind bei der Erstellung der Leistungsbeschreibung außer in ordnungsgemäß begründeten Fällen die Zugänglichkeitskriterien für Menschen mit Behinderungen oder die Konzeption für alle Nutzer zu berücksichtigen."
§ 121 Absatz 2 GWB
- Adressat
- Die Vergabestelle bei der Erstellung der Leistungsbeschreibung.
- Maßstab
- Für Websites öffentlicher Stellen die EN 301 549 V3.2.1, veröffentlicht mit Durchführungsbeschluss (EU) 2021/1339 vom 11. August 2021 im Amtsblatt.
- CAPTCHA
- Steht in keinem der Texte. Beschrieben wird die Funktion, nicht das Produkt.
- Vertiefung
- BITV 2.0 im Detail
Was kann ByeBot für eine Vergabe belegen?
Angaben zur Verarbeitung und zur Bedienung. Keine Konformitätserklärung.
Wir bewerten nicht, ob eine Anforderung Ihrer Unterlage erfüllt ist. Wir tragen zusammen, was prüfbar ist, und nennen im selben Atemzug, was fehlt.
Kann vorgelegt werden
Angaben zur Sache
- Verarbeitung in Deutschland
- AV-Vertrag nach Art. 28 DSGVO
- Zwei Modi ohne Eingabe
- Zwölf Sprachen im Widget
- Keine CAPTCHA-Cookies
Liegt nicht vor
Keine Nachweise
- Kein externes Audit
- Kein VPAT, kein ACR
- Keine Konformitätserklärung
- Keine Zertifizierung
- Keine BITV-Prüfung
Stand 1. August 2026. Die rechte Spalte ändert sich erst, wenn eine externe Prüfung stattgefunden hat.
- Ort
- Deutschland. Auf jeder Tarifstufe, ohne Aufpreis und ohne Zusatzoption.
- Auftragsverarbeitung
- Vertrag nach Art. 28 DSGVO. Keine Übermittlung in ein Drittland.
- Cookies
- Die Prüfung setzt keine. Kein seitenübergreifendes Tracking, kein Datenverkauf, kein KI-Training mit Besucherdaten.
- Bedienung
- Zwei der sechs Modi verlangen vom Besucher keine Interaktion. Kein Rätsel, kein Ton, keine Kachel.
- Sprachen
- Zwölf im Widget, automatisch aus der Browsersprache gewählt.
- Aufbewahrung
- Erkennungsereignisse werden nach 30 Tagen gelöscht. Statistiken 365 Tage im Tarif Pro.
- Externes Audit
- Keins.
- VPAT oder ACR
- Keiner.
- Konformitätserklärung
- Keine, weder nach EN 301 549 noch nach WCAG 2.1 AA.
- Zertifizierung
- Keine, auch keine nach BITV 2.0.
Wohin gehen die Daten der Bürgerinnen und Bürger?
Nach Deutschland und nicht weiter.
Die Prüfung läuft zwischen dem Browser des Besuchers und unseren Servern in Deutschland. Ihr Fachverfahren bekommt am Ende ein Ergebnis, keine Rohdaten.
- Anliegen melden
- Terminvergabe
- Antragsformular
- Kontaktformular
Prüfung
Deutschland
Bestanden
- Ihr Fachverfahren erhält ein Ergebnis
- Kein Cookie beim Besucher
Abgewiesen
- Absendung wird nicht übernommen
- Erscheint in Ihrer Statistik
Vereinfachte Darstellung. Welche Formulare geprüft werden, entscheiden Sie je Seite.
Was sieht die Person vor dem Formular?
Das entscheiden Sie je Seite.
Sechs Modi stehen zur Wahl. Zwei davon zeigen dem Besucher keine Aufgabe. Die Sprache folgt der Browsereinstellung, ohne dass jemand etwas umschaltet.
- Widget-Modusinvisible
- Themehell
- Spracheautomatisch
- Länderblockaus
- Ratelimitaktiv
Beispielhafte Werte. Jede Seite hat ihren eigenen Sitekey und ihre eigenen Werte.

Echte Aufnahme des laufenden Dashboards. Die Werte stammen aus einem Testkonto mit Demo-Daten.
- Ohne Eingabe
- Zwei Modi laufen ohne Zutun des Besuchers ab. Wer sie wählt, stellt vor das Formular keine zusätzliche Aufgabe.
- Mit Eingabe
- Die übrigen Modi verlangen einen Klick, eine gezogene Linie oder die Auswahl von Kacheln. Was das für einzelne Nutzergruppen bedeutet, steht auf der Seite zur Barrierefreiheit. Mehr dazu ›
- Sprache
- Zwölf Sprachen, gewählt aus der Browsersprache. Kein Umschalter, den jemand finden muss.
- Darstellung
- Farben, Radius, Innenabstand und Schriftgröße lassen sich je Seite setzen, damit das Widget zum Auftritt der Stelle passt.
Was wir nicht behaupten.
Vier Sätze, die auf dieser Seite nicht stehen.
Sie fehlen hier, weil sie sich nicht belegen lassen. Wer sie in einer Angebotsprüfung sucht, findet sie auch später nicht.
- Nicht geprüft
- ByeBot ist nach BITV 2.0 nicht geprüft und nicht zertifiziert. WCAG 2.1 AA ist unser Ziel, kein bestätigtes Ergebnis.
- Keine Erfüllung
- Wir behaupten nicht, dass ByeBot eine Anforderung Ihrer Vergabeunterlage erfüllt. Diese Bewertung nimmt die Vergabestelle vor.
- Keine Erkennungsquote
- Wir nennen keine Zahl dazu, wie viele Bots erkannt werden. Ein großer Teil der Merkmale läuft im Beobachtungsmodus und blockiert nichts. Mehr dazu ›
- Keine Verfügbarkeitszusage
- Es gibt keine zugesicherte Verfügbarkeit. Was vertraglich gilt, steht in den AGB.
Verlangt Ihre Unterlage eine Konformitätserklärung nach EN 301 549, können wir sie heute nicht vorlegen. Das ist der ehrliche Stand, und er ändert sich erst mit einer externen Prüfung. Bis dahin bleibt es bei Angaben, die Sie selbst nachrechnen können: Ort der Verarbeitung, Vertragsgrundlage, Aufbewahrung, Bedienung.
Fragen zu Regelwerken und Nachweisen.
Kurze Antworten mit Paragraf, Datum und Fundstelle. Wo kein Nachweis vorliegt, steht das hier ebenfalls.
Bindet die BITV 2.0 auch Kommunen?
Nein. § 12a BGG richtet sich an öffentliche Stellen des Bundes; die BITV 2.0 selbst steht auf der Verordnungsermächtigung in § 12d BGG. Für Länder und Kommunen gilt Landesrecht, die BITV 2.0 gilt dort nicht unmittelbar. Die Richtlinie (EU) 2016/2102 vom 26. Oktober 2016 zählt in Artikel 3 Nummer 1 zwar auch die Gebietskörperschaften zu den öffentlichen Stellen, umgesetzt wird sie für Länder und Kommunen aber über eigene Gleichstellungsgesetze und Verordnungen.
Nennt eines dieser Regelwerke das Wort CAPTCHA?
Nein. Weder die BITV 2.0 noch § 121 Absatz 2 GWB noch die Richtlinie (EU) 2016/2102 nennen das Wort. Beschrieben wird die Funktion, nicht das Produkt. Die BITV 2.0 nennt in § 3 Absatz 4 für Formulare sowie Authentifizierungs-, Identifizierungs- und Zahlungsprozesse ein höchstmögliches Maß an Barrierefreiheit.
Setzt die Prüfung Cookies?
Nein, die Prüfung setzt keine. Es gibt kein seitenübergreifendes Tracking, keinen Datenverkauf und kein KI-Training mit Besucherdaten. Die Prüfung läuft zwischen dem Browser des Besuchers und unseren Servern in Deutschland, Ihr Fachverfahren bekommt am Ende ein Ergebnis und keine Rohdaten. Eine Übermittlung in ein Drittland findet nicht statt, im Prüfweg steht kein Anbieter außerhalb der EU.
Wie lange bleiben die Daten aus der Prüfung gespeichert?
Erkennungsereignisse werden nach 30 Tagen gelöscht. Statistiken bleiben 365 Tage im Tarif Pro, im Tarif Enterprise unbegrenzt. Verarbeitet wird in Deutschland, auf jeder Tarifstufe, ohne Aufpreis und ohne Zusatzoption. Grundlage ist ein Vertrag nach Art. 28 DSGVO. Sperrliste, Länderblock und Ratelimit greifen bereits vor der Prüfung.
Welcher technische Maßstab gilt für Websites öffentlicher Stellen?
Die EN 301 549 V3.2.1, veröffentlicht mit Durchführungsbeschluss (EU) 2021/1339 vom 11. August 2021 im Amtsblatt. Adressat der Zugänglichkeitskriterien ist nach § 121 Absatz 2 GWB die Vergabestelle bei der Erstellung der Leistungsbeschreibung, außer in ordnungsgemäß begründeten Fällen. ByeBot legt dazu keine Konformitätserklärung vor, weder nach EN 301 549 noch nach WCAG 2.1 AA.
Sieben Tage testen, dann entscheiden.
Ein Zahlungsmittel wird zu Beginn hinterlegt. In der Testphase liegt die Grenze bei 10.000 Prüfungen. Danach ab 19 € im Monat.