ByeBot

BFSGV, § 12 Nummer 3.

Was verlangt das BFSG von einem CAPTCHA?

Das Gesetz nennt CAPTCHAs nicht. Es nennt Sicherheits- und Authentifizierungsfunktionen. Der Wortlaut steht unten, die Einordnung bleibt bei Ihnen.

Stand: August 2026

Fundstelle

Nennt das BFSG CAPTCHAs?

Nein. Das Wort kommt nicht vor.

Wer eine Fundstelle sucht, findet sie in der Verordnung zum Gesetz, und dort unter einem anderen Namen.

§ 19 Nr. 2 BFSGV
Nennt Identifizierungs-, Authentifizierungs-, Sicherheits- und Zahlungsfunktionen, die im Rahmen einer Dienstleistung bereitgestellt werden.
§ 12 Nr. 3 BFSGV
Legt dieselben vier Eigenschaften für Webseiten, Online-Anwendungen und mobile Apps fest.
Seit wann
Für Dienstleistungen, die nach dem 28. Juni 2025 für Verbraucher erbracht werden, § 1 Absatz 3 BFSG.

"Bei Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr müssen [...] Identifizierungs-, Authentifizierungs-, Sicherheits- und Zahlungsfunktionen, wenn diese nicht in Form eines Produkts, sondern im Rahmen einer Dienstleistung bereitgestellt werden, wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust gestaltet werden."

§ 19 Nummer 2 BFSGV
Vom Gesetz zur einzelnen Anforderung
  • GesetzBFSG, gilt für Dienstleistungen für Verbraucher nach dem 28. Juni 2025
  • VerordnungBFSGV, § 3 Absatz 2 BFSG ermächtigt dazu, die Anforderungen zu regeln
  • § 12 Nummer 3 BFSGVWebseiten, Online-Anwendungen und mobile Apps
  • § 19 Nummer 2 BFSGVSicherheits- und Authentifizierungsfunktionen im E-Commerce

§ 3 Absatz 2 BFSG ermächtigt zur Verordnung. Die konkreten Anforderungen stehen deshalb in der BFSGV, nicht im BFSG.

Ob eine bestimmte Prüfung vor einem Formular als Sicherheitsfunktion in diesem Sinn gilt, steht nirgends ausdrücklich. Wir behaupten es nicht. Wir zeigen den Wortlaut, damit Sie und Ihre Rechtsberatung ihn selbst einordnen können.

§ 12 Nummer 3 BFSGV

Welchen Maßstab nennt die Verordnung?

Vier Eigenschaften, wörtlich in § 12 Nummer 3 BFSGV.

Es sind die vier Prinzipien, um die herum die WCAG aufgebaut ist. Das Wort WCAG selbst steht im deutschen Text nicht.

"Damit Dienstleistungen die Anforderungen des § 3 Absatz 1 Satz 2 Barrierefreiheitsstärkungsgesetz erfüllen, müssen [...] Webseiten, einschließlich der zugehörigen Online-Anwendungen und auf Mobilgeräten angebotenen Dienstleistungen, einschließlich mobiler Apps, auf konsistente und angemessene Weise wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust gestaltet werden."

§ 12 Nummer 3 BFSGV
Zitierweise
Es sind Nummern, keine Absätze. "§ 12 Absatz 3 BFSGV" gibt es nicht.
Gegenstand
Webseiten, zugehörige Online-Anwendungen und mobile Apps.
Nicht genannt
Weder die WCAG noch die EN 301 549 stehen im Verordnungstext.

Mehr steht dort nicht. Andere Anbieter hängen an diese Stelle eine Kette aus harmonisierter Norm und Konformitätsvermutung. Die setzt nach § 4 BFSG eine Fundstelle im Amtsblatt der Europäischen Union voraus, und die haben wir für die EN 301 549 unter diesem Gesetz nicht belegen können. Also lassen wir sie weg.

Was die vier Eigenschaften für eine Prüfung vor dem Formular bedeuten

Bußgeldrahmen

Kostet ein nicht barrierefreies CAPTCHA 100.000 Euro?

Diesen Satz gibt § 37 BFSG nicht her.

Er steht in vielen Anbieter-Texten. Beim Lesen der Vorschrift hält er nicht.

Bußgeldrahmen nach § 37 Absatz 2 BFSG
  • Nr. 1, 7, 8, 9 und 10100.000 €

    § 37 Absatz 1, Höchstbetrag

  • Alle übrigen Nummern10.000 €

    § 37 Absatz 1, Höchstbetrag

Höchstbeträge. Die Vorschrift sagt 'bis zu'. Es gibt keinen Regelsatz und keine Pauschale.

Bis 100.000 €
Nur in den Fällen des § 37 Absatz 1 Nummer 1, 7, 8, 9 und 10: ein Produkt in den Verkehr bringen, ein Produkt auf dem Markt bereitstellen, eine Dienstleistung anbieten oder erbringen, ein Produkt fehlerhaft mit der CE-Kennzeichnung versehen (Nummer 9) und eine Kennzeichnung anbringen, die über Bedeutung oder Form der CE-Kennzeichnung täuschen kann (Nummer 10).
Bis 10.000 €
Alle übrigen Tatbestände des § 37 Absatz 1, darunter Auskunfts- und Informationspflichten.
Höchstbeträge
Beide Zahlen sind Obergrenzen, keine Regelbeträge.

"Die Ordnungswidrigkeit kann in den Fällen des Absatzes 1 Nummer 1, 7, 8, 9 und 10 mit einer Geldbuße bis zu hunderttausend Euro und in den übrigen Fällen mit einer Geldbuße bis zu zehntausend Euro geahndet werden."

§ 37 Absatz 2 BFSG

Wir könnten die große Zahl hier stehen lassen und darauf verkaufen. Sie würden es vermutlich nicht nachschlagen. Genau deshalb steht der Wortlaut daneben.

Marktüberwachung

Wer überwacht das BFSG?

Die MLBF in Magdeburg.

Eine gemeinsame Stelle aller sechzehn Länder, keine Bundesbehörde.

Name
Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen, Anstalt öffentlichen Rechts.
Sitz
Carl-Miller-Straße 6, 39112 Magdeburg.
Auftrag
Überwacht bundesweit die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen nach dem BFSG.
Anwendungsbereich

Fällt mein Angebot in den Anwendungsbereich?

Das steht im Gesetz, nicht auf dieser Seite.

Der Anwendungsbereich hängt von der Art der Dienstleistung und von der Größe des Unternehmens ab. Vier Stellen regeln das.

Die vier Vorschriften zum Anwendungsbereich
  • § 1 Absatz 3 BFSGZählt die erfassten Dienstleistungen auf
  • § 2 Nummer 26 BFSGDefiniert die Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr
  • § 3 Absatz 3 BFSGNimmt Kleinstunternehmen aus, die Dienstleistungen anbieten
  • § 2 Nummer 17 BFSGDefiniert das Kleinstunternehmen

Welche davon auf ein konkretes Angebot passt, entscheidet diese Seite nicht.

§ 1 Abs. 3 BFSG
Zählt die erfassten Dienstleistungen auf: Telekommunikationsdienste, Elemente von Personenbeförderungsdiensten, Bankdienstleistungen für Verbraucher, E-Books samt Software, Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr.
§ 2 Nr. 26 BFSG
Definiert die letzte Gruppe als digitale Dienste über Webseiten und Apps, die elektronisch und auf individuelle Anfrage eines Verbrauchers im Hinblick auf den Abschluss eines Verbrauchervertrags erbracht werden.
§ 3 Abs. 3 BFSG
Nimmt Kleinstunternehmen aus, die Dienstleistungen anbieten oder erbringen.
§ 2 Nr. 17 BFSG
Kleinstunternehmen: weniger als zehn Beschäftigte und entweder höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz oder höchstens 2 Millionen Euro Jahresbilanzsumme.

Diese Einordnung nehmen wir für Sie nicht vor. Die Paragrafen stehen oben, die Volltexte sind unten verlinkt.

Selbstauskunft

Was ByeBot an dieser Stelle tut.

Zwei der sechs Modi verlangen vom Besucher keine Eingabe.

Was nichts zu bedienen gibt, hat auch keine Bedienbarkeitshürde. Das ist die ehrlichste Antwort, die ein CAPTCHA auf diese Frage geben kann.

Ohne Eingabe
Zwei Modi laufen ohne Zutun des Besuchers. Es gibt kein Rätsel, keinen Ton, keine Kachel.
Zwölf Sprachen
Die Oberfläche des Widgets wird automatisch aus der Browsersprache gewählt.
Nicht belegt
Kein externes Audit, kein VPAT, keine Konformitätserklärung. WCAG 2.1 AA ist unser Ziel, nicht unser Prüfsiegel.
Häufige Fragen

Fragen zum BFSG und zur BFSGV.

Kurze Antworten mit Paragraf und Fundstelle, dazu die Selbstauskunft zu ByeBot. Die Einordnung für ein konkretes Angebot steht nicht darunter.

Seit wann gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz?

Für Dienstleistungen, die nach dem 28. Juni 2025 für Verbraucher erbracht werden, § 1 Absatz 3 BFSG. Die einzelnen Anforderungen stehen nicht im Gesetz selbst: § 3 Absatz 2 BFSG ermächtigt dazu, sie in einer Verordnung zu regeln, und deshalb finden sie sich in der BFSGV. Welche Dienstleistungen erfasst sind, zählt § 1 Absatz 3 BFSG auf.

Warum steht die EN 301 549 nicht auf dieser Seite?

Weil wir die Kette nicht belegen konnten. Andere Anbieter hängen an dieser Stelle eine harmonisierte Norm und die Konformitätsvermutung aneinander. Die setzt nach § 4 BFSG eine Fundstelle im Amtsblatt der Europäischen Union voraus, und die haben wir für die EN 301 549 unter diesem Gesetz nicht belegen können. Also lassen wir sie weg.

Wie definiert das BFSG ein Kleinstunternehmen?

§ 2 Nummer 17 BFSG: weniger als zehn Beschäftigte und entweder höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz oder höchstens 2 Millionen Euro Jahresbilanzsumme. § 3 Absatz 3 BFSG nimmt Kleinstunternehmen aus, die Dienstleistungen anbieten oder erbringen. Welche dieser Vorschriften auf ein konkretes Angebot passt, entscheidet diese Seite nicht.

Was ist eine Dienstleistung im elektronischen Geschäftsverkehr?

§ 2 Nummer 26 BFSG definiert sie als digitale Dienste über Webseiten und Apps, die elektronisch und auf individuelle Anfrage eines Verbrauchers im Hinblick auf den Abschluss eines Verbrauchervertrags erbracht werden. Für diese Gruppe nennt § 19 Nummer 2 BFSGV Identifizierungs-, Authentifizierungs-, Sicherheits- und Zahlungsfunktionen. Beide Vorschriften stehen oben im Wortlaut.

Gibt es einen Widget-Modus ohne Eingabe des Besuchers?

Zwei der sechs Modi laufen ohne Zutun des Besuchers. Es gibt kein Rätsel, keinen Ton, keine Kachel. Was nichts zu bedienen gibt, hat auch keine Bedienbarkeitshürde. Die Oberfläche des Widgets wird in zwölf Sprachen automatisch aus der Browsersprache gewählt. Ein externes Audit, ein VPAT oder eine Konformitätserklärung liegen nicht vor.

Weiterlesen.

Testphase

Sieben Tage testen, dann entscheiden.

Ein Zahlungsmittel wird zu Beginn hinterlegt. In der Testphase liegt die Grenze bei 10.000 Prüfungen. Danach ab 19 € im Monat.